Konstituierende Gemeinderatssitzung mit drei neuen Mitgliedern - Jana Welz zur Zweiten Bürgermeisterin gewählt

Aus der Sitzung vom 13.05.2026

Am Mittwoch, den 13.05.2026. fand die konstituierende Gemeinderatssitzung des neu- und wiedergewählten Gremiums in Windberg statt. Dabei hatten die neun wiedergewählten sowie die drei neugewählten Ratsmitglieder gleich eine umfangreiche Tagesordnung zu bewältigen. Neben der Vereidigung der neugewählten Mitglieder sowie der Wahl der Bürgermeister-Stellvertreterin galt es, die Geschäftsordnung und das örtliche Gemeindeverfassungsrecht zu erlassen sowie die Ausschüsse zu besetzen.

Vereidigung neue GR Windberg

Zu Beginn der konstituierenden Sitzung begrüßte der wiedergewählte Erste Bürgermeister Helmut Haimerl alle Anwesend, insbesondere die drei neugewählten und die neun wiedergewählten Mitglieder des Gemeinderates. Zunächst nahm Helmut Haimerl den drei neugewählten Mitgliedern Karin Hartmannsgruber-Stahl, Andreas Müller und Jonas Häusler den Eid ab. Gemeinderatsmitglied Norbert Frankl gab seinen Eid bereits in der vergangenen Sitzung ab, da er als Nachrücker in den Gemeinderat der vorherigen Wahlperiode nachrutschte.

Seitens des Vorsitzenden sowie des Verwaltungsleiters Hans Pollmann wurden die gesetzlichen Grundlagen für die Wahl der weiteren Bürgermeister und die Entsendung von Ratsmitgliedern in die Ausschüsse und andere Gremien erläutert. Nach Beratung wurde einstimmig beschlossen, wie auch in den vorherigen Wahlperioden nur einen Bürgermeister-Stellvertreter zu wählen. Zur Wahl vorgeschlagen wurde Jana Welz, die auch mit allen in der geheimen Wahl abgegeben gültigen Stimmen gewählt wurde. Sie nahm die Wahl an und bedanke sich für den entgegengebrachten Vertrauensbeweis. Es folgte die Vereidigung der Zweiten Bürgermeisterin durch Ersten Bürgermeister Haimerl.

Nachfolgend wurde die Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts und der Erlass der Geschäftsordnung beraten und abschließend in den vorgelegten Fassungen beschlossen. Die Geschäftsordnung ist im Wesentlichen an das Muster des Bayerischen Gemeindetages und der bisherigen Geschäftsordnung angelehnt. Hauptsächlich wurden damit die Aufgabenbereiche von Bürgermeister und Gemeinderat, der Sitzungsverlauf und Beschlussregelungen sowie das Sitzungsgeld festgelegt.

Weiterhin wurden die Mitglieder und die Stellvertreter für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf und für die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Hunderdorf, sowie in den gemeindlichen Ausschüssen wie Finanzausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig bestellt. Gemeinderatsmitglied Andreas Henrich wurde zum Jugendbeauftragten, Altbürgermeister Hans Gstettenbauer zum Seniorenbeauftragten bestellt.

Anschließend beschloss das Gremium, den Ersten Bürgermeister Helmut Haimerl zum Standesbeamten für Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft zur Bestellung vorzuschlagen.

Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit einer Vorkaufsrechtsanfrage befasste.