Norbert Frankl rückt für Markus Häusler in den Gemeinderat nach

Aus der Gemeinderatssitzung vom 22.04.2026

In der vergangenen Sitzung des Windberger Gemeinderates stand zum Abschluss der Wahlperiode noch ein besonderer Punkt auf der Tagesordnung: Norbert Frankl wurde als Nachrücker in den Gemeinderat berufen, nachdem Mitglied Markus Häusler aufgrund eines Wohnsitzwechsels sein Amt niederlegen musste.

Vereidigung GR Norbert Frankl

Erster Bürgermeister Helmut Haimerl nimmt dem neuen Gemeinderat Norbert Frankl (rechts) die Eidesleistung gemäß Gemeindeordnung ab.

Zu Beginn der Sitzung erklärte Gemeinderatsmitglied Markus Häusler aufgrund seines Wegzugs aus der Gemeinde Windberg die Niederlegung seines Amtes. Erster Bürgermeister Helmut Haimerl bedankte sich persönlich und im Namen des gesamten Gemeinderates für die jahrelange gute Zusammenarbeit und wünschte ihm alles Gute für die Zukunft. Als Listennachfolger wurde Norbert Frankl festgestellt, der bereits schriftlich erklärte, das Amt annehmen zu wollen. Das Gremium stellte zunächst den Verlust der Wählbarkeit von Markus Häusler fest und beschloss sodann die Berufung von Norbert Frankl als Nachrücker in den Gemeinderat. Anschließend nahm der Bürgermeister die Vereidigung des nachgerückten Mitglieds Norbert Frankl vor.
Im Anschluss wurde dem Gremium die Entwurfsplanung für den Neubau eines Regenüberlaufbeckens mit Zu- und Ablaufkanalisation aufgezeigt und erläutert. Die veranschlagten Kosten belaufen sich gemäß der Berechnung des Ingenieurbüros Sehlhoff auf rund 2,6 Millionen Euro zuzüglich der Kosten für Grunddienstbarkeiten und Kanalleitungsrechte in Höhe von rund 50.000 Euro. Der notwendige Bauantrag sowie ein Zuwendungsantrag wurde bereits beim Landratsamt Straubing-Bogen und dem Wasserwirtschaftsamt Deggendorf eingereicht. Das Gremium nahm Kenntnis von den Planungen und beschloss, die Maßnahme entsprechend umsetzen und durchführen zu wollen.
Am Ende der öffentlichen Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit der Stellungnahme zur Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans „Oberes Feld“ zur Erweiterung des Freizeitparkes „Edelwies“ durch die Gemeinde Neukirchen. Es wurde festgestellt, dass keine Einwendungen gegen die Bauleitplanung vorgetragen werden, weil die Gemeinde davon nicht berührt ist.

Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Vertrags- und Grundstücksangelegenheiten befasste.