Aus der Sitzung vom 23.06.2021

Zu Beginn der Sitzung wurden die Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung und die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer neu erlassen, da sich für die Entwässerungssatzung die Rechtsgrundlagen geändert haben und für die Hundesteuer die Steuersätze angepasst wurden. Die jährliche zu zahlende Steuer wurde für jeden ersten Hund auf 30 Euro, für jeden zweiten und weiteren Hund auf 40 Euro und für jeden Kampfhund auf 250 Euro angehoben. Die neue Hundesteuersatzung tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft. Auch die Erschließungsbeitragssatzung wurde aufgrund geänderter Rechtsgrundlagen neu erlassen sowie eine Aufhebungssatzung zur Ausbaubeitragssatzung, da hier die Rechtsgrundlage erloschen ist.

Am Ende der öffentlichen Sitzung informierte Bürgermeister Helmut Haimerl über den Beginn des Mietverhältnisses für den Gesundheitsbereich in der frisch sanierten alten Schule ab Juli 2021.

Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit einer Dienstbarkeit und einer Vorkaufsrechtsanfrage befasste.

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