Seit dem 10.03.2021 ist im Landkreis Straubing-Bogen der Kindergartenbetrieb geschlossen, es findet aber eine Notbetreuung statt.
Ab dem 15. März 2021 gelten folgende Regelungen
7-Tage-Inzidenz unter 50 |
7-Tage-Inzidenz 50-100 |
7-Tage-Inzidenz über 100 |
Regelbetrieb: Konzepten arbeiten. |
Eingeschränkter Regelbetrieb: Gruppen ist möglich. |
Notbetreuung: eine Kindertagesbetreuung nicht anderweitig sicherstellen können. |
Das Landratsamt Straubing-Bogen wird jeweils am Freitag jeder Woche die maßgebliche Inzidenzeinstufung bestimmen. Die für den Inzidenzbereich maßgebliche Regelung gilt dann für den Landkreis jeweils für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.
Der 7-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis seit Wochen über 100. Somit bleibt es bis auf Weiteres bei der Notbetreuung.
Die entsprechende Rechtsgrundlage ist § 19 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV), die Sie hier abrufen können.
Eine Übersicht, wie mit Kindern mit Krankheits-und Erkältungssymptomen umzugehen ist erhalten Sie unter folgendem Link:
Umgang mit Krankheits-und Erkältungssymptomen bei Kindern
Aktuelle Informationen und den aktuellen Rahmen-Hygieneplan finden Sie unter folgendem Link:
Für alle Fragen zum Kindergartenbetrieb steht Ihnen die Kindergartenleitung unter Telefon 09422/806001 oder die Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf, Herr Ehrnböck, unter 09422/8570-26 zur Verfügung.