12.03.2018 Aus der Gemeinschaftsversammlung

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Eingangs wurde der Prüfbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017

der Gemeinschaftsversammlung vorgelegt. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Bürgermeister Hans Gstettenbauer (Windberg) gab bekannt, dass sich keine Prüfungsbemerkungen ergeben haben. Die festgestellten Haushaltsüberschreitungen wurden von der Gemeinschaftsversammlung genehmigt. Nachdem keine Einwendungen zum Prüfbericht erhoben wurden, stellte das Beschlussgremium einmütig die Jahresrechnung in den bereinigten Soll-Einnahmen und -Ausgaben mit 1.076.884 Euro fest. Zugleich wurde die Entlastung erteilt.

 

Sodann ging`s an die Beratung des Haushaltsplans 2018, dessen Entwurf zusammen mit dem Vorbericht den Mitgliedern der Gemeinschaftsversammlung bereits mit der Sitzungseinladung zugeleitet wurde. Kämmerer Mario Ehrnböck erläuterte die wichtigsten Ansätze der Haushaltszahlen, den Vorbericht und den Stellenplan. Von der Gemeinschaftsversammlung wurde abschließend der Entwurf des Haushaltsplanes 2018 samt Anlagen ohne Änderungen einstimmig gebilligt. Zugleich wurde die Haushaltssatzung 2018 mit Anlagen erlassen. Der Gesamtetat von 1.175.000 Euro beziffert sich in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf 1.076.400 Euro und im Vermögenshaushalt auf 98.600 Euro. Die Verwaltungsumlage wurde mit 837.600 Euro festgesetzt, wobei sich pro Einwohner eine Umlage von 136,71.Euro errechnet (Vorjahr 137,14 Euro).

Als Berechnungsgrundlage dazu wurde dem statistischen Einwohnerstand vom 31.12.2016 zugestimmt. Es ergibt sich für die Gemeinde Hunderdorf bei 3.299 Einwohnern eine Verwaltungsumlage von 450.994,35 Euro, für die Gemeinde Neukirchen mit 1.722 Einwohnern 235.408,39 Euro und für die Gemeinde Windberg bei 1.106 Einwohnern 151.197,26 Euro. Eine Kreditaufnahme für etwaige Investitionen war nicht erforderlich.

Als größere Einnahmen der Verwaltungsgemeinschaft sind vorgetragen die Zuweisung nach Art. 7 Finanzausgleichsgesetz in Höhe von 109.300 Euro, Einnahmen aus Verwaltungsgebühren mit rund 52.800. Euro und die Verwaltungsumlage der Mitgliedsgemeinden in Höhe von 837.600 .Euro. Als gewichtige Ausgaben stehen zu Buche: Personalkosten in Höhe von 836.500 Euro, die EDV-Kosten mit ca. 63.000 Euro und die Miete für das Rathaus in Höhe von 25.300 Euro. Als größte Investitionsmaßnahmen sind im Vermögenshaushalt eingeplant, die Anschaffung von neuer Software in Höhe von ca. 10.500 Euro, die Restzahlungen für den neuen Server in Höhe von ca. 14.700 Euro, der Kauf neuer EDV-Hardware mit 5.200 Euro sowie Büromöbel und eine neue Frankiermaschine mit veranschlagten Kosten von 5.300 Euro.

Einstimmig zugestimmt hat die Gemeinschaftsversammlung der Anschaffung des Sitzungsmanagementprogramms SESSION, bestehend aus den Modulen Sitzungsplanung, Tagesordnung, Einladung, Niederschrift, Beschlussverwaltung und -überwachung, Auswertungs- und Reportingfunktionen und hat den Auftrag an die AKDB Bayern bei Bruttokosten von rund 3.600 Euro vergeben. Auch die Anschaffung eines Upgrades für das Programm kommXwork für die digitale Akte zur Speicherung und Verwaltung digitaler Dokumente und die Erkennung von Akten für Bilddateien zum Anschaffungspreis von ca. 6.700 Euro erfolgt über die AKDB Bayern.

Informiert wurde das Gremium vom Geschäftsstellenleiter Hans Pollmann über die Vorgaben des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (EGovG), wonach bis Ende des Jahres 2018 seitens der Kommunen Informationssicherheitkonzepte zu erstellen sind. Hierbei sind Sicherheitslücken in den Bereichen Informationssicherheit, Datenschutz, Gebäudesicherheit, Zugang zu IT-Systemen und Notfallmanagement darzustellen, Lösungswege zum Schließen möglicher Lücken aufzuzeigen und anschließend die notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Die Verwaltung wird die Umsetzung unter Zuhilfenahme der Arbeithilfe Informationssicherheit und des Grundschutzkatalogs des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie, weitestgehend ohne Zuhilfenahme externer Dienstleister, in Angriff nehmen. Gleiches gilt auch für die am 24. Mai 2016 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung, die nach einer Übergangsfrist ab dem 25. Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union (EU) Geltung beansprucht. Auf die öffentlichen Stellen - und damit auch auf die Kommunen – kommen unabhängig von ihrer Größe neue und geänderte Aufgaben zu. Dies sind vor allem weitreichende Informationen bei der Datenerhebung gegenüber betroffenen Personen, die Einhaltung von fristgebundenen Auskunftsansprüchen betroffener Personen, das Melden von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die zuständige Aufsichtsbehörde.

Auch das 40jährige Bestehen der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf soll im Rahmen eines gemeinsamen Festabends entsprechend gewürdigt werden.

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