2. Breitbandförderverfahren

Bayerisches Breitbandförderprogramm

Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen

 

Am 20. November 2012 hat die Europäische Kommission die Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (Breitbandrichtlinie) genehmigt. Die Richtlinie trat nach Veröffentlichung im Staatsanzeiger mit Wirkung vom 1. Dezember 2012 in Kraft.

 

Am 10.07.2014 wurde durch die Bayerische Staatsregierung eine aktualisierte Fassung der Breitbandrichtlinie (BbR) verabschiedet, die wesentliche Verbesserungen hinsichtlich den Förderkonditionen und der kommunalen Unterstützung, aber auch im Förderprozess der zu durchlaufenden Verfahrensschritte enthält.

 

Ziel der Breitbandrichtlinie (BbR) ist es, den exponentiell steigenden Bandbreitenbedarf an Übertragungsraten unseres IT- und Wirtschaftsstandortes möglichst gerecht werden zu können. Mit dem Ausbau dieses wichtigsten globalen Kommunikationsmediums im Bereich sämtlicher Wirtschaftszweige will die Bayerische Staatsregierung die Spitzenposition des IT- und Wirtschaftsstandorts Bayern weiterhin verteidigen.

 

Zweck der Förderung ist der sukzessive Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 MBit/s im Download in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind und in denen sie nach Nr. 4.3 in den kommenden drei Jahren von privaten Investoren wahrscheinlich auch nicht errichtet werden (sogenannte „weiße NGA-Flecken“). Grundsätzlich sollen allen möglichen Endkunden in einem Erschließungsgebiet Übertragungsraten von mindestens 30 MBit/s im Download zur Verfügung stehen.

 

  

 

Markterkundung für den Breitbandausbau

 

Die Gemeinden Hunderdorf und Windberg führen im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR)“ in der Fassung vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 eine Markterkundung durch.

Die Anfrage zur Markterkundung wird im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt:

 

 

 

Markterkundung – Ergebnis

 

Die Gemeinde Windberg hat vom 01.09.2017 bis 20.10.2017 eine Markterkundung gemäß Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 durchgeführt.

Das Ergebnis des Markterkundungsverfahrens ist im nachfolgenden Dokument dargestellt.

  

 

 

Auswahlverfahren – Bekanntmachung

 

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes. Die Gemeinde Windberg führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Gemeinde definierten Erschließungsgebiet(en) im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR)“ in der Fassung vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 durch.

Die Unterlagen der Bekanntmachung können über nachfolgende Links abgerufen werden:

 Aus gegebenem Anlass wird der Abgabetermin für die Angebotsabgabe auf den 21.09.2018, 11:00 Uhr verlängert.

(Eintragsdatum: 26.06.2018)

 

 

Auswahlentscheidung - Bekanntmachung

 

Die Gemeinde Windberg hat vom 25.05.2018 bis 21.09.2018 ein Auswahlverfahren gemäß Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 durchgeführt.

Das Ergebnis der vorgesehenen Auswahlentscheidung ist im nachfolgenden Dokument dargestellt.

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