Aus dem Gemeinderat

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In seiner letzten Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit den Anträgen des Sportvereins Hunderdorf, Abteilung Tennis, mit dem Ersuchen einer Förderzusage durch die Gemeinde zur Generalsanierung der beiden unteren Tennisplätze mit Ballfangzaun und auf Neuerrichtung einer Flutlichtanlage. Den Bauleitplanungsverfahren der Stadt Bogen wurde ebenso zugestimmt, wie einem Bauvorhaben.

In seiner letzten Sitzung befasste sich der Hunderdorfer Gemeinderat im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange mit dem Bauleitplanungsverfahren der Stadt Bogen hinsichtlich den jeweiligen Deckblattänderungen des Flächennutzungsplanes bzw. des Bebauungsplanes zur Erweiterung des Gewerbegebiets Bogen-Furth und zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Lohgewanne zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung des bisherigen Lebensmittelmarktes als Baumarkt. Für beide Bauleitplanungsverfahren beschloss der Gemeinderat keine Einwendungen vorzutragen. Zu den vorliegenden Anträgen des Sportvereins auf Förderzusage der Gemeinde zur Generalsanierung der unteren beiden Tennisplätzen samt Ballfangzaun bzw. der Neuerrichtung einer Flutlichtanlage erläuterte der Tennisabteilungsleiter die Bedarfsnotwendigkeit der beiden Maßnahmen. So wurde herausgestellt, dass aufgrund von Absenkungen der beiden Sandplätze von bis zu 15 cm die Grenze der Bespielbarkeit der Anlage erreicht ist. Der Gemeinderat sprach sich deshalb einstimmig dafür aus, dem Sportverein eine Förderzusage in Höhe von rund 24.300 Euro zur Generalsanierung der beiden Tennisplätze mit Ballfangzaun  zu geben. Eine Kostenbeteiligung von voraussichtlich rund 11.300 Euro für die Neuinstallation einer Flutlichtanlage für die Tennisplätze drei und vier wurde ebenfalls einstimmig zugesagt. Die Beleuchtung der beiden Sandplätze ermöglicht eine Entzerrung des Jugend- und Schülertrainings einerseits und andererseits die Durchführung von Verbandsspielen bzw. BTV-Leistungsklassenturniere auch in der Abenddämmerung. Beide Vorhaben werden auch durch den Bayerische Landessportverband mitgefördert.

Eingehend befasste sich das Gemeindegremium mit einer Mitfinanzierung einer geplanten Errichtung und den Betrieb eines Geschichts- und Heimatzentrums für den Landkreis, im Klosterareal Oberalteich. Die von der Stadt Bogen unterbreitete Zweckvereinbarung fand seitens des Gemeindegremiums keine Zustimmung. Die auf die Gemeinde Hunderdorf entfallenden vorläufigen jährlichen Baukostenanteile in Höhe von rund 3.200 Euro bzw. die jährlichen Betriebskostenbeteiligung in Höhe von rund 10.000 Euro wurden als unverhältnismäßig hoch, in Bezug auf die seitens der Gemeinde aktuell und in Zukunft abzugebenden Archivgutmengen, gesehen. Die Unterbringung des gemeindlichen Archivguts soll weiterhin im Rathaus in Hunderdorf und die Betreuung der für eine Archivierung vorgesehenen Unterlagen durch die hierfür qualifizierte VG-Beschäftigte erfolgen.

Auf die Vorgabe des Landratsamtes Straubing-Bogen hin, wurde vom Gemeinderat beschlossen, den Perlbachweg beginnend bei der Ortsstraße Steinburg auf einer Länge von 300 m von der Gemeindeverbindungsstraße zur Ortsstraße umzustufen. Einem Bauantrag auf Errichtung eines Zweifamilienhauses mit zwei Garagen und zwei Stellplätzen in der Falkenstraße 5 wurde das gemeindliche Einvernehmen und die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einstimmig erteilt. Informieren konnte der erste Bürgermeister Hans Hornberger über einen Antrag eines Anliegers auf Entfernung zweier Pappeln in der Nähe des Bürgersteiges in der Thananger Straße. Hierzu wird in absehbarer Zeit eine eingehende fachliche Begutachtung des Pappelzustandes erfolgen. Im nichtöffentlichen Teil befasste sich das Gremium mit Grundstücks- und Wegeangelegenheiten sowie Vorkaufsrechten und erteilte den Auftrag für die Fortführung der Planungsleitungen im Rahmen der Einfachen Dorferneuerung Steinburg.

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