Aus der Gemeinderatssitzung vom 30.11.2023

Auf der Tagesordnung der vergangenen Sitzung standen neben der Ersatzbeschaffung eines neuen Tragkraftspritzenfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Steinburg auch die Feststellung der Jahresrechnung 2022, die Überprüfung und Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes für den Ortskern Hunderdorf sowie drei Baugesuche.

Sitzordnung Gemeinderat ab 2020

Zu Beginn der Sitzung befasste sich das Gremium mit der Beschaffung eines neuen Tragkraftspritzenfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Steinburg. Bereits im November 2022 wurde der Beschluss gefasst, die Ersatzbeschaffung für das bisherige, fast 30 Jahre alte Fahrzeug, in die Finanzplanung aufzunehmen. Seitdem fanden Gespräche und Planungen für das neue Fahrzeug statt. Es soll ein Tragkraftspritzenfahrzeug-Logistik beschafft werden, wofür eine Festbetragsförderung des Freistaates Bayern in Höhe von 57.200 Euro für das Fahrzeug selbst und rund 6.400 Euro für die Tragkraftspritze nach den Förderrichtlinien in Aussicht steht. Erster Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Steinburg, Thomas Röckl, erläuterte dem Gremium den derzeitigen Ausrüstungsstand und die Bedarfsnotwendigkeit der Ersatzbeschaffung. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das neue Fahrzeug samt Tragkraftspritze zu beschaffen und das bisherige Fahrzeug dann auszusondern. Der Bürgermeister und die Verwaltung wurden beauftragt, den Zuwendungsantrag an die Regierung von Niederbayern zu stellen und ein geeignetes Fachbüro für die Ausschreibung zu beauftragen.
Weiter ging es mit der Einstellung der Verfahren zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes und zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes Hofdorf. Die Verfahren waren ursprünglich zur Schaffung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in Hofdorf geplant. Da jedoch die Maßnahme nun nach Mitteilung des Vorhabenträgers nicht umgesetzt werden soll, beschloss das Gremium, die beiden Verfahren einzustellen.
Sodann informierte die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Michaela Kunze-Venus, über das Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung 2022. Die getroffenen Feststellungen wurden anhand des Prüfberichtes erläutert. Nachdem keine Einwendungen zum Prüfbericht erhoben wurden, stellte das Gremium die Jahresrechnung 2022 mit Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von rund 6.670.090 Euro und im Vermögenshaushalt in Höhe von rund 3.521.176 Euro fest und fasste den Entlastungsbeschluss.
Bürgermeister Max Höcherl informierte darüber, dass einmal jährlich die Umsetzung des Integrierten Städtebauliche Entwicklungskonzeptes (ISEK) überprüft und fortgeschrieben werden soll. Das Gremium beschloss, für den Ortskern Hunderdorf die Errichtung eines Nahwärmeheizwerks in der Ortsmitte zur Energieversorgung kommunaler Liegenschaften in das Konzept mit aufzunehmen.
Der Vorsitzende informierte über das Schreiben des Landratsamtes Straubing-Bogen, in dem mitgeteilt wird, dass der Steinbruchweg in Hofdorf falsch gewidmet sei. Nach der tatsächlichen Verkehrsbedeutung und -auslastung wäre die Gemeindeverbindungsstraße zu einem ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg herabzustufen. Das Gremium nahm Kenntnis vom Schreiben des Landratsamtes und beschloss, das Verfahren für die Abstufung des Steinbruchweges durchzuführen.
Dem Gemeinderat lag der Bauantrag zur Nutzungsänderung des Gaststätten-Festsaals in Steinburg 32 zur Unterkunft für 18 Flüchtlinge und Asylbegehrende vor. Der ursprüngliche Bauantrag vom Januar 2023 wurde nun insoweit geändert, dass anstatt 20 Personen nur noch 18 Personen eine Unterbringungsmöglichkeit im ehemaligen Saal finden. Bürgermeister Max Höcherl erläuterte, dass es sich bei dem vorliegenden Bauantrag nicht um die Nutzungsänderung an sich handelt, da diese bereits im Gremium behandelt wurde – damals wurde das gemeindliche Einvernehmen einstimmig aus brandschutzrechtlichen Gründen versagt. Das Landratsamt Straubing-Bogen stufte die Entscheidung der Gemeinde als rechtswidrig ein und ersetzte das gemeindliche Einvernehmen mit einer Baugenehmigung. Beim vorliegenden Antrag handle es sich um den von der Gemeinde geforderten Abbruch einer auf öffentlichem Grund errichteten Außentreppe und dementsprechend um die Verringerung der Anzahl der unterzubringenden Personen. Das Gremium nahm vom Vorhaben Kenntnis und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
Weiter ging es mit der Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Hoch auf einem Grundstück, das an die bestehende Einbeziehungssatzung angrenzt, jedoch nicht im Geltungsbereich liegt. Das Gremium beschloss, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen, jedoch die Einleitung eines Verfahrens zur Erweiterung der Einbeziehungssatzung in Aussicht zu stellen, sodass das betroffene Grundstück in den Geltungsbereich der Satzung mit aufgenommen wird und anschließend bebaut werden kann.
Zum Bauantrag auf Neubau einer Doppelgarage in Wegern 6 konnte das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Vertragsangelegenheiten befasste

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