Aus der Gemeinderatssitzung vom 02.11.2023

In der vergangenen Sitzung des Hunderdorfer Gemeinderates standen neben den weiteren Planungen zum Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept auch verschiedene Vorgänge zur Aufstellung von Bebauungsplänen sowie zwei Bauanträge auf der Tagesordnung.

Sitzordnung Gemeinderat ab 2020

Zu Beginn der Sitzung wurde der Planungsstand zum Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept für den Lintacher Graben und den Graben Hoch durch Dr. Ing. Markus Ammer aus Straubing vorgestellt. Das Gesamteinzugsgebiet des Konzeptes umfasst rund zwei Quadratkilometer. Ammer erläuterte, dass bei der Annahme eines hundertjährigen Hochwassers im Bereich der Gräben, die teilweise verrohrt dem Bogenbach zufließen, Rückhalteschutzeinrichtungen für Niederschlagsmengen von 4000 Liter pro Sekunde geschaffen werden müssen. Das Gremium nahm vom vorgestellten Konzept Kenntnis und beauftragte Dr. Ing. Ammer mit der Ergänzung der geeigneten Standorte für die Hochwasserrückhaltebecken sowie mit der fachlichen Vorabstimmung des Konzeptes mit dem Wasserwirtschaftsamt.
Weiter ging es mit der Aufstellung einer Einbeziehungssatzung „Au vorm Wald“. Hierzu wurden die im Zuge der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und die Abwägungsempfehlung des Architekturbüros Gutthann HIW Architekten GmbH aus Bogen aufgezeigt, anschließend wurde der Abwägungs- sowie der Satzungsbeschluss gefasst.
Zur Schaffung der Sondergebiete „Freiflächenphotovoltaikanlage Hofdorf VI und VII“ sind jeweils Änderungen des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes sowie die Aufstellung von zwei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen notwendig. Hierzu wurden die Planentwürfe aufgezeigt und vom Gemeinderat gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die jeweiligen Verfahren durchzuführen.
Sodann wurden die Bauanträge auf Neubau einer Garage in der Taubenstraße 2 sowie auf Neubau einer Garage mit Lagerraum in der Bahnhofstraße 53 behandelt, hierzu konnte jeweils das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Vertragsangelegenheiten und zwei Vorkaufsrechtsanfragen befasste.

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