Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 29.06.2023

Auf der Tagesordnung der vergangenen Sitzung des Hunderdorfer Gemeinderates standen neben der weiteren Vorgehensweise bezüglich des Neubaus eines Bürger- und Vereinshauses und der Angebote zum Breitbandausbau auch drei Baugesuche und die zukünftige Behandlung von überdachten Terrassen und Balkonen hinsichtlich der Herstellungsbeitragspflicht.

Zu Beginn der Sitzung befasste sich das Gremium mit der Vorstellung der Ergebnisse des Realisierungswettbewerbs zum Bau eines Bürger- und Vereinshauses. In der zuvor stattgefundenen Preisgerichtssitzung wurde über die eingereichten Architektenvorschläge entschieden und im Rahmen dieses Wettbewerbs wurden drei Preise und eine Anerkennung ausgelobt. Der erste Preis ging an Feil Architekten aus Regensburg mit Anita Fischer, Landschaftsarchitektin aus Freising. Mit diesem Architekturbüro und nach dessen Vorschlag soll die Umsetzung der Maßnahme stattfinden. Für das weitere Vorgehen wird nun die Auftragsverhandlung vorbereitet, bei der noch kleine Änderungen an der Planung vorgenommen werden können. Ab 10. Juli werden alle Vorschläge der Architekturbüros eine Woche lang im Sitzungssaal des Rathauses öffentlich ausgestellt und können von der Bevölkerung angeschaut werden.
Sodann wurden die Angebote zum Breitbandausbau, die im Rahmen eines Auswahlverfahrens eingingen, bekannt gegeben. Bei dieser Maßnahme sollen zusätzliche 323 Endkunden die Möglichkeit auf Breitbandanschluss erhalten, sodass eine vollständige Breitbandversorgung für die Gemeinde realisiert werden kann. Es wurde beschlossen, das Angebot der Firma Telekom Deutschland GmbH als das wirtschaftlichste Angebot in einer Höhe von 1,8 Millionen Euro anzunehmen. Die Gemeinde Hunderdorf erhält hierbei durch die Teilnahme am Gigabit-Förderprogramm des Freistaates Bayern eine Förderung in Höhe von 90 Prozent, sodass ein Eigenanteil von rund 180.000 Euro übrig bleibt.
Weiter ging es mit der Entscheidung über die zukünftige Behandlung von fest überdachten Terrassen und Balkonen hinsichtlich der Herstellungsbeitragspflicht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat hierzu entschieden, dass es den Gemeinden selbst obliegt, ob sie die Flächen von fest überdachten Terrassen und Balkonen als beitragspflichtige Geschossflächen erfassen wollen oder nicht. Es wurde beschlossen, für diese Flächen zukünftig keinen Beitrag mehr erheben zu wollen.
Dem Gremium lag eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Unterstellraumes für ein Wohnmobil in der Taubenstraße 2 vor, zu der das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden konnte. Auch zu den Bauanträgen auf Abbruch des Schweinestalles in der Lintacher Straße 4 und auf Erweiterung eines Milchviehstalles in Ebenthan 1 konnte jeweils das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Bürgermeister Max Höcherl informierte über die Sanierungsbedürftigkeit der Friedhofsmauer des alten Friedhofs entlang der Hauptstraße und über die angeratenen Sanierungsschritte. Hierzu liegt ein Kostenvoranschlag in Höhe von rund 24.000 Euro vor. Die Maßnahme könnte im Rahmen der Neugestaltung des Kirchenumfeldes erfolgen und mit 80 Prozent gefördert werden. Es wurde beschlossen, die Sanierung der Friedhofsmauer als Zusatz zur Städtebaumaßnahme umsetzen zu wollen und eine beschränkte Ausschreibung für die Sanierungsarbeiten vorzunehmen.
Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Vertrags- und Grundstücksangelegenheiten sowie mit Vorkaufsrechtsanfragen befasste.

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