Aus der Gemeinderatssitzung vom 02.03.2023

Auf der Tagesordnung der vergangenen Sitzung standen neben des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „GE Hofdorf“, das die Schaffung eines Gewerbegebietes in Hofdorf ermöglichen soll, auch die Behandlung von drei Baugesuchen. Außerdem informierte Bürgermeister Max Höcherl über die weitere Vorgehensweise bezüglich des Kindergartenumbaus und des Krippenneubaus.

Sitzordnung Gemeinderat ab 2020

Zu Beginn der Sitzung befasste sich das Gremium mit der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes sowie mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „GE Hofdorf“. Hierzu wurden die vom Architekturbüro Gutthann HIW ausgearbeiteten Entwürfe bekannt gegeben und gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, für beide Verfahren die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Dem Gemeinderat lagen Bauanträge auf Nutzungsänderung der Lagerhalle in Büroräume im Gewerbepark 1 sowie Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 15 Wohneinheiten in der Ringstraße 2, 4 und 6 vor, zu denen jeweils das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden konnte. Die Entscheidung zum Antrag auf Umbau der bestehenden überdachten Lagerfläche in geschlossene Lagerhallen im Nolteweg 12 musste vertagt werden, da erforderliche Unterlagen fehlten.
Am Ende der öffentlichen Sitzung informierte Bürgermeister Max Höcherl über den Termin bei der Regierung von Niederbayern, bei dem die Planungen für den Kindergartenumbau und den Krippenneubau vorgestellt wurden. Außerdem fand mit Vertretern des Jugendamtes eine Besichtigung der ehemaligen Hausmeisterwohnung in der Mittelschule statt. Hierbei wurde festgestellt, dass sich die Räume für die Nutzung als vorübergehende Notgruppe für den Kindergarten bis zur Fertigstellung des Neubaus eignen würden.
Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Vertrags- und Grundstücksangelegenheiten befasste.

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