27.01.2011

Außenbereichssatzung Brandstatt liegt aus

Der Gemeinderat Hunderdorf hat am 13.01.2011 den Erlass einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Brandstatt beschlossen.


Die Außenbereichssatzung liegt in der Zeit vom 07.02.2011 bis 07.03.2011 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf, Sollacher Str. 4, 94336 Hunderdorf, Zimmer 4, aus. Während dieser Zeit können Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.

 

 

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