Aus der Sitzung vom 20.05.2021

In seiner letzten Sitzung befasste sich der Hunderdorfer Gemeinderat mit der Entwurfsplanung zur Kläranlagenertüchtigung sowie mit der Erstellung eines Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzeptes. Außerdem lag ein Antrag auf Errichtung eines Gehweges im Ortsteil Hoch vor. Ansonsten standen Satzungsangelegenheiten und sechs Baugesuche auf der Tagesordnung.

Sitzordnung Gemeinderat ab 2020

Zu Beginn der Sitzung stellte Bürgermeister Max Höcherl die Entwurfsplanung zum Maschinenhausneubau im Rahmen der Ertüchtigung der Kläranlage vor. Die vom Ingenieurbüro Sehlhoff angefertigte Kostenschätzung hierfür liegt insgesamt bei rund 655.000 Euro brutto. Das Gremium beschloss, der aktualisierten Planung mit der Kombianlage für Sand- und Fettfang samt Maschinenraum zuzustimmen und auf dieser Grundlage die Ausführungsplanung vorzubereiten sowie die Ausschreibung durchzuführen.

Dem Gemeinderat lag ein Antrag auf Errichtung eines Gehweges im Orsteil Hoch, an der Gemeindeverbindungsstraße Hunderdorf-Hoch-Rammersberg entlang eines eingeschränkt einsehbaren Kurvenbereichs vor, um für mehr Verkehrssicherkeit für Kinder zu sorgen. Das Gremium beschloss, einen straßenbegleitenden Gehweg auf dem gemeindlichen Grünstreifen zu errichten. Die anfallenden Arbeiten sollen in einfacher Bauweise durch den gemeindeeigenen Bauhof erfolgen.

Weiter ging es mit der Erstellung eines Integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzeptes für die Bereiche des Lintacher Grabens und des Grabens Hoch. Höcherl informierte über die Mitteilung des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf, wonach das beantragte Konzept in das diesjährige Förderprogramm aufgenommen werden konnte. Es wurde einstimmig beschlossen, das Vorhaben durchführen zu wollen und Angebote für die Erstellung des Konzeptes nach den Maßgaben des Förderprogrammes einzuholen.

In Bezug auf die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Wegern durch Deckblatt Nummer 13 wurden dem Gremium die eingegangenen Stellungnahmen berührter Behörden sowie die Abwägungsempfehlung des Architekturbüros Bollwein Gesellschaft von Architekten mbH bekannt gegeben, der Abwägungsbeschluss wurde gefasst.

Sodann befasste sich das Gremium mit Satzungsangelegenheiten. In der Satzung zur Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter wurden durch eine Änderungssatzung notwendige Anpassungen vorgenommen. Außerdem musste die Satzung über die Erhebung von Erschießungsbeiträgen aufgrund einer neuen Ermächtigungsgrundlage neu erlassen werden und den Ratsmitgliedern lag der von der Verwaltung ausgearbeitete Entwurf einer Spielplatzsatzung vor. Sowohl die Änderungssatzung, die neue Erschließungsbeitragssatzung und die Spielplatzsatzung wurden mehrheitlich beschlossen.

Dem Gemeinderat lag der Vorantrag auf eine Rottweiler-Hundezucht in Wegern 15 vor, der eintimmig abgelehnt wurde.

Zu den Baugesuchen auf Neubau eines Doppelhauses mit Carport in der Friedenstraße 4, Anbau eines Geräteraumes an die bestehende Doppelgarage in Hoch 17 a, Neubau einer Lagerhalle als Erweiterungsbau in der Otto-F.-Scharr-Straße 2, Neubau einer Güllegrube in Grub 3, Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit PKW-Garage in der Martinstraße 19 sowie Neubau eines Maschinenhauses zur Ertüchtigung der Kläranlage in der Bahnhofstraße 61 konnte jeweils das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Bezüglich dem derzeit entstehenden Baugebiet Steinburg West wurde beschlossen, für Bauplatzbewerbungen eine Frist bis 4. Juni 2021 zu setzen. Die dann auf der allgemeinen Vormerkliste enthaltenen Interessenten werden seitens der Gemeinde angeschrieben, um die Vergabekriterin mittels eines Fragebogens nachzuweisen.

Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Vertrags- und Grundstücksangelegenheiten befasste.

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