Hoferschließungsmaßnahme Straße Irlach-Röhrnau wird beantragt, Anträge der Jagdgenossenschaften auf Saatgutförderung abgelehnt

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Hunderdorf (jp). Am Donnerstag fand die erste reine Arbeitssitzung des neu konstituierten Gemeinderats mit einer sehr umfangreichen Tagesordnung im Pavillon der Mittelschule Hunderdorf statt. Neben der beschlossenen Aufstellung einer Einbeziehungssatzung „Windberger Straße 14“ und dem Beschluss einer Datenschutz-Geschäftsordnung befasste sich das Gremium auch mit acht Bauanträgen bzw. Bauvoranfragen.

Eingangs der Sitzung erläuterte Bürgermeister Max Höcherl, dass für die sanierungsbedürftige Straße Irlach-Röhrnau für einen Teilabschnitt von der Staatsstraße St 2157 bis zum ersten Weiler ein förderfähiger Ausbau aus Fördermitteln für Hoferschließungsmaßnahmen des Amtes für Ländliche Entwicklung Niederbayern in Aussicht gestellt seien. B.Eng. Philip Schmidbauer vom Ingenieurbüro Sehlhoff zeigte die Entwurfsplanung zur Infrastrukturmaßnahme mit einer förderfähigen Länge von 320 m und 140 m nicht förderbaren Streckenabschnitt auf. Es erfolgt eine durchgängige Oberbauverstärkung für die beiden Streckenabschnitte mit sechs cm Tragschicht, vier cm Deckschicht und zwei cm Profilausgleich.

Der Gemeinderat beschloss, die Durchführung der gesamten Hoferschließungsmaßnahme Straße Irlach-Röhrnau bei voraussichtlichen förderfähigen Bruttobaukosten in Höhe von rund 80.000 € und ca. 33.000 € nicht förderfähigen Baukosten, sowie die Förderbeantragung. Der Eigenkostenanteil der Gemeinde beläuft sich auf voraussichtlich 56.000 € bzw. 45.000 €, davon abhängig, ob eine von privater Seite beantragte geringfügige Straßenverlegung zum Tragen kommen soll.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat das Verfahren zum Erlass einer Einbeziehungssatzung „Windberger Straße 14“ mit dem Geltungsbereich der Flurnummer 1529 einzuleiten und die öffentliche Auslegung durchzuführen. Das Gremium gab damit dem vorliegenden Antrag mit Kostenübernahmeerklärung zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bebauung eine Teilbereiches Grundstücks mit einem Wohnhaus statt.

Nicht zugestimmt hat, jeweils einstimmig, der Gemeinderat den gleichlautenden Anträgen der Jagdgenossenschaft Gaishausen und der Jagdgenossenschaft Hunderdorf auf Übernahme der Kosten für Saatgut von bis zu einer Höhe von 5.000 € für das Haushaltjahr 2020. Es wurde seitens der Jagdgenossenschaften dargelegt, dass im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) der Freistaat Bayern mit der Maßnahme B48 -Blühflächen an Waldrändern und in der Feldflur- fördert. Dies stelle jedoch nur den entgangenen Deckungsbeitrag für Getreide- oder Maisanbau dar, schaffe keinen finanziellen Anreiz für den Landwirt. Darüber hinaus wurde angedacht, dass die Gemeinde Anreize schaffen solle, insbesondere durch finanzielle Unterstützung beim Saatgutankauf. Der Gemeinderat konstatierte dazu, dass es sich hier um eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde handelt und die Gemeinde den Grundsatz des Vorrangs der Pflichtaufgaben zu beachten hat. In Anbetracht der aktuellen und künftig zu erwartenden Minderungen bei den Steuereinnahmen auf Grund der Corona-Pandemie habe die Gemeinde ihr Hauptaugenmerk auf die Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben zu richten.

Einem Bauantrag auf Neubau eines Doppelhauses mit Garage in der Hubertusstraße 1 wurde das gemeindliche Einvernehmen und die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht erteilt. Um sich keine Bezugsfälle in diesem neuen Baugebiet zu schaffen, stellte er auch keine Befreiungen in Aussicht. Auch der Bauvoranfrage auf Befreiungen von den Bauvorschriften für einen Wohnhausbau in der Hubertusstraße 2 wurden diese nicht in Aussicht gestellt.

Beim Bauantrag auf Errichtung eines Schiebetores im Lindfelder Weg 13 wurde dem Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung und den Befreiungen von die Bebauungsplanfestsetzungen in Bezug auf Torhöhe und Materialausführung zugestimmt. Der Bauantrag für ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage in der Hubertusstraße 13 wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren gebilligt.

Der Bauanfrage auf Befreiung von den Bauvorschriften zur Errichtung eines Wohnhauses in der Martinstraße 3 wurde eine abweichende Dachform für die Garage und eine minimal geringere Dachneigung zugebilligt.

Die Bauanträge auf Ersatzbau eines Wohnhauses mit zwei Wohnung und Garagen und einem Ersatzbau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle in Hofdorf 31 wurden zurückgestellt. Hier konnte noch keine abschließende Beurteilung in Bezug auf eine gesicherte Erschließung bezüglich der Niederschlagswasserableitung getroffen werden.

Informieren konnte Gemeindechef Höcherl auf das Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung an der Hauptstraße im Bereich von der Staatsstraße St 2147 bis Ortsmitte, wonach sich 99,7 % der Verkehrsteilnehmer an die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h gehalten haben. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde auf das sehr erfolgreich angelaufene Solidaritätsprojekt „Hände für Hunderdorf – Wir halten zusammen“ hingewiesen. Es sind bereits über siebzig Vorschläge/Anregungen eingegangen und diese werden laufend im Pavillon vor der Mittelschule veröffentlicht.

Der Bürgermeister dankte der Jugendbeauftragten für ihre Initiative.

Im nicht öffentlichen Teil erfolgten Auftragsvergaben zum Breitbandausbau für weitere Ortsteile, für den Glasfaseranschluss für das Rathaus, beide vorbehaltlich einer Bewilligung einer staatlichen Förderung, sowie Auftragserteilungen für Planungsleistungen zur Ertüchtigung der Kläranlage und zur Umsetzung der Brandschutzsanierung in der Grund- und in der Mittelschule.

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