27.04.2017: Aus dem Gemeinderat

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Im Rahmen einer umfangreichen Tagesordnung sprach sich der Gemeinderat für einen zweiten Ausbauschritt im Breitbandausbau aus, ebenso für die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu einer beantragten zweiten Freiflächen-Photovoltaikanlage in Hofdorf. Fünf Bauanträge standen zur Beschlussfassung an, ebenso zwei Bauleitplanungsverfahren der Stadt Bogen, zu denen Stellung zu nehmen war.

 

Eingangs der Gemeinderatssitzung erläuterte Erster Bürgermeister Hans Hornberger, dass der Gemeinde noch erhebliche Fördermittel aus dem Bayerischen Breitbandförderprogramm für einen weiteren Ausbauschritt zur Verfügung stünden. Das erste und bereits abgeschlossene Förderverfahren war vom Freistaat Bayern mit rund 70.000 € gefördert worden, ein großer Teil des bisher erfolgten Breitbandausbaus war im Rahmen eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus durch die Deutsche Telekom erfolgt und damit für die Gemeinde kostenneutral. Da es in der Gemeinde noch Versorgungsbereiche gibt, bei denen auch nach dem 1. Ausbauschritt nur eine Bandbreite von zum Teil deutlich unter 30 Mbit/s zur Verfügung steht, beschloss der Gemeinderat für diese Bereiche den nochmaligen Einstieg in das Förderverfahren nach der Bayerischen Breitbandrichtlinie für einen weiteren Ausbauschritt. Zugleich soll ein Ingenieur-/Planungsbüro mit den Leistungen beauftragt werden, um die notwendigen Verfahrensschritte gemäß dem Bayerischen Breitbandförderprogramm durchlaufen zu können und insbesondere die unterversorgten Versorgungsbereiche im Detail zu ermitteln.

Bekannt gegeben wurde dem Gemeindegremium ein Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Hofdorf II“ für eine Teilfläche von ca. 1,3 ha auf der Flurnummer 737 Gemarkung Hunderdorf durch die Gemeinde. Die Fläche, für die nunmehr eine Überplanung beabsichtigt ist, befindet sich in unmittelbaren Anschluss an die Fläche für die derzeitig bereits Bauleitplanungsverfahren zur Aufstellung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage eines anderen Antragstellers, nördlich der Autobahn A3. Der Gemeinderat fasste dazu jeweils mit einer Gegenstimme die Beschlüsse, den Flächennutzungs- und Landschaftsplan durch Deckblatt Nr. 17 entsprechend zu ändern und einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Keine Einwände erhob der Gemeinderat im Rahmen der erfolgten Anhörung als Träger öffentlicher Belange zur vorliegenden Bauleitplanung der Stadt Bogen zur Erweiterung des Gewerbegebietes Bärndorf nördliche Richtung und er beschloss auch, dass zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Bogen mit Änderung durch Deckblatt Nr. 36 und Bebauungsplan „SO Photovoltaik Landstorfer“ im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung keine Einwendungen vorgetragen werden. Dem Bauvorhaben zur Erweiterung einer Milchviehstallung in Eglsee erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen und die Zustimmung mit der Einschränkung, dass dieses dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplanungsverfahren zur Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebiets Lindfeld III in Bezug auf immissionsschutzrechtliche Belange nicht entgegensteht. Einer Bauvoranfrage zum Vorhaben auf Errichtung eines Wohn- u. Geschäftshauses in der Apoiger Straße 3 wurde seitens des Gemeindegremiums eine Zustimmung zu einem Bauantrag auf der Grundlage dieser Vorplanung signalisiert. Jeweils einstimmige Befürwortung fanden die Bauvorhaben zur Errichtung eines Carports in Schafberg 2 und dem Neubau eines Wohnhauses mit Garage in Ehren 40, dem auch die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt wurden, sowie dem Anbau an die Produktionshalle in Thananger Str. 19. Zurückgestellt wurde ein Bauantrag auf Errichtung von drei Lagerhallen in der Industriestraße, weil hierzu noch Nachweise hinsichtlich der Oberflächenwasserableitung vorzulegen sind und derzeit die Erschließung in Bezug auf die Abwasserbeseitigung nicht als gesichert anzusehen ist. Bürgermeister Hans Hornberger informierte über den schriftlichen Antrag eines Bürgers, worin die Schaltung eines Zeitungsartikels vorgeschlagen wird. Es sollte darin darauf hingewiesen werden, dass wiederholt entlang des Lindfelder Weges mutwillig Straßenmarkierungspfosten entfernt wurden, dies einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellt und um Zeugenhinweise gebeten wird. Der Gemeinderat sprach sich einmütig gegen eine entsprechende Veröffentlichung aus, er appelliert aber an die Verursacher, dies in der Zukunft zu unterlassen. Dies müsse selbstverständlich auch für andere Straßenabschnitte gelten, an denen solche widerrechtlichen Handlungen in der Vergangenheit ebenfalls immer wieder vorgenommen wurden. Im Rahmen eines Ortstermins zur Feststellung evtl. notwendiger Sofortmaßnahmen zur Sanierung des Balkenlagers am Dachboden und am Dachstuhl der Kirche Hofdorf im Benehmen mit dem beauftragten Büro für Denkmalpflege und Beiziehung eines Statikers wurde festgestellt, dass im Hinblick auf den anstehenden Wiedereinbau der Orgel die Sanierungsmaßnahmen nicht zwingend sofort, aber innerhalb der nächsten fünf Jahre veranlasst sind. In einem umfangreichen nichtöffentlichen Teil befasste sich der Gemeinderat mit der Festlegung der Höhe der Grundstücks- und Erschließungskosten für das in der baulichen Erschließung befindliche Baugebiet Hochfeld West, mit Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten. So wurden die Planungsleistungen für die Entwicklungsplanung für zwei neue Ökoausgleichsflächen im Bereich Gaishausen und Hunderdorf an das Büro Eska, Bogen erteilt und die Architektenleistungen zur Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Baugebiet „Lindfeld III“ an die Architektengesellschaft Hornberger, Illner & Weny, Straubing vergeben.