Aufstellung einer Einbeziehungssatzung "Meidendorf - Hauptstraße 35"

Der Gemeinderat Windberg hat in der Sitzung vom 19.06.2024 beschlossen, für das Gebiet der Flurnummer 705 (Teilfläche), Gemarkung Windberg, eine Einbeziehungssatzung „Meidendorf - Hauptstraße 35“ aufzustellen.

Die Einbeziehungssatzung "Meidendorf - Hauptstraße 35" wird zum 15.09.2025 bekannt gemacht und tritt damit in Kraft. Ab dem 15.09.2025 können Sie die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses sowie die ausgefertigte Einbeziehungssatzung unter "Downloads" herunterladen.