Information über das FFH-Stichprobenmonitoring in Bayern

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) der Europäischen Union verpflichtet alle Mitgliedstaaten, den Erhaltungszustand der Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten in Deutschland über eine einfache Stichprobe zu ermitteln und zu dokumentieren.

 

Weitere Informationen zum FFH-Stichprobenmonitoring

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