Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (z.B. einem Einfamilienhaus, einer Eigentumswohnung oder eines Gewerbegrundstücks) und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft können seit 1. Juli 2022 und noch bis 30. April 2023 die Grundsteuererklärung in ganz Deutschland fristgemäß abgeben.