Aus dem Gemeinderat

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Auf der Tagesordnung der letzten Sitzung standen neben der Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung und der Feststellung der Jahresrechnung 2021 auch die Maßnahme „Neugestaltung Kirchenumfeld“, die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung „Rammersberg Süd“ und verschiedene Bauanträge.

Zu Beginn seiner letzten Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit der Änderung der Beitrags- und Gebührensatzungen zur Abwasserbeseitigung. Kämmerer Mario Ehrnböck erläuterte die Neukalkulation, bei der sich Erhöhungen des Grundstücksflächenbeitrages von 1,30 Euro je m² auf 2,02 Euro je m² sowie des Geschossflächenbeitrages von 13,00 Euro je m² auf 21,06 Euro je m² ergaben. Die laufenden Einleitungsgebühren hingegen werden von 2,32 Euro auf 2,06 Euro je m³ gesenkt. Darf nur Schmutzwasser eingeleitet werden, betragen die neuen Einleitungsgebühren 1,82 Euro je m² statt bisher 2,09 Euro je m². Sowohl die Erhöhung der Beiträge als auch der Gebühren gilt ab 1. Januar 2023. Die Grundgebühren bleiben unverändert. Der Entwurf zur Änderungssatzung wurde dem Gemeinderat vorgelegt und einstimmig beschlossen.

Weiter ging es mit der Feststellung der Jahresrechnung 2021. Hierzu informierte die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Michaela Kunze-Venus über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung. Nachdem keine Einwendungen zum Prüfbericht erhoben wurden, stellte das Gremium die Jahresrechnung 2021 mit Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von rund 6.428.883 Euro und im Vermögenshaushalt in Höhe von rund 6.432.304 Euro fest und erteilte die Entlastung.

Sodann verwies Bürgermeister Max Höcherl auf den Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung „Rammersberg Süd“ zur Ermöglichung der Errichtung eines Einfamilienhauses. Der Gemeinderat beschloss, das Verfahren zum Erlass der Einbeziehungssatzung einzuleiten und das Architekturbüro Gutthann HIW Architekten aus Bogen mit der Ausarbeitung der Satzung zu beauftragen.

Der Vorsitzende informierte das Gremium über die beabsichtigte Neugestaltung des Kirchenumfeldes der Pfarrkirche St. Nikolaus, die beispielsweise den Abbruch des bestehenden Wohnhauses „Kirchgasse 2“, den Ausbau von Gehweg und Hauptstraße, die Neugestaltung des Hanggrundstücks nördlich der Kirche in Richtung Kindergarten umfasst. Bei voraussichtlichen Kosten von rund 1,3 Millionen Euro wird auf die Gemeinde abzüglich einer Beteiligung durch die Kirchenstiftung und einer 80 %-igen Förderung durch die Regierung von Niederbayern ein Kostenanteil von 230.000 Euro zukommen. Beim nächsten Tagesordnungspunkt ging es um die Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, in dem mitgeteilt wurde, dass die evangelisch-lutherische Friedenskirche als Baudenkmal in die Denkmalliste eingetragen wurde. Die Gemeinde hatte anschließend die Möglichkeit, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen zur Denkmalliste mitzuteilen. Es wurde beschlossen, keine Ergänzungen oder Änderungen mitteilen zu wollen.

Zu den Bauanträgen auf Aufstockung und energetische Sanierung eines Zweifamilienhauses mit Garage in Lindfeld 25, Nutzungsänderung zur Wohnung in der Dekan-Kiermaier-Straße 3 sowie Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage an eine bestehende Garage in Hoch 3 a konnte je das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Eine Tektur vom Zweifamilienhaus zum Dreifamilienhaus in der Thananger Straße 10 a wurde nicht genehmigt.

Am Ende der öffentlichen Sitzung informierte Höcherl informierte über das Projekt „Regiostellplatz“ und die Möglichkeit, Stellplätze für Reisewohnmobile in der Gemeinde zu schaffen, um den Reisetourismus im ländlichen Raum zu fördern. Die Gemeinde schlägt hierzu Stellplatzorte vor und erhält dann eine Potentialanalyse mit Prüfung kommunaler Flächen, Auflistung möglicher Vertriebswege sowie damit verbundener Kosten und Handlungsempfehlungen. Das Gremium beschloss, an diesem Projekt nicht teilnehmen zu wollen.

 

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