08.04.2010

Aus dem Gemeinderat

„Weiteres grünes Licht wurde für den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet „Freiland-Fotovoltaikanlage an der Lintacher Straße“ auf der 7,5 ha großen Fläche vom Gemeinderat gegeben. Allerdings musste der Bauleitplan aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen im öffentlichen Auslegungsverfahren nochmals geändert werden. Dies ist die Entscheidung der Ratsmitglieder in der stattgefundenen Sitzung im Rathaus.

Zunächst behandelte der Gemeinderat die eingegangenen behördlichen Stellungnahmen und fasste nach dem, vom Bürgermeister Hans Hornberger vorgelegten Entwurf, den entsprechenden Abwägungsbeschluss. Die meisten Anregungen und Bedenken, die sich insbesondere auf die Eingrünung beziehen, wurden übernommen. So wird z. B. der Grüngürtel an der Lintacher Straße auf 8 m erweitert und eine fünfreihige Strauchbepflanzung vorgesehen, die auch dem Blendschutz dient. Weiterhin wurde entschieden, die Planung auf dem 7,5 Hektar großen Grundstück in der gesamten Ausdehnung bis Egern belassen. Allerdings wurde der Forderung nach einer Untergliederung mit einer zweireihigen Strauchhecke Rechnung getragen. Zudem wurden Festsetzungen ergänzt. Danach ist für die Ausgleichsfläche keine wirtschaftliche Nutzung zulässig und die Prüfung, ob die Randeingrünung nach Abbau der Anlage entfernt werden darf, bleibt der Untere Naturschutzbehörde vorbehalten. Danach fasste der Gemeinderat den Feststellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 7. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan wurde aufgrund der veranlassten Änderungen und Ergänzungen die erforderliche erneute Auslegung mit verkürzter Frist beschlossen.

Sodann wurde vom Gemeinderat der Erlass der ersten Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vertagt, da noch nicht alle Ausführungen zum Sachverhalt vorliegen. Gebilligt wurde vom Gemeinderat einmütig die Vereinbarung mit der Kath. Kirchenstiftung Hunderdorf. Danach wird mit Fertigstellung der geplanten Kinderkrippe für Kinder von 0 – 3 Jahren der Kath. Kirchenstiftung der laufende Betrieb, wie bereits der Kindergarten, übertragen. Wie der Bürgermeister ausführte, verbleibt die Gebäudebaulast bei der Gemeinde. Die Kirchenstiftung übernimmt die Aufgaben wie ein Mieter und betreibt in den unentgeltlich überlassenen Räumen die Kindertageseinrichtung nach den Bestimmungen des Bay. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes. Weiterhin verpflichtet sich die Gemeinde, auch für die Kinderkrippe 80 % eines etwaigen Kostendefizits als freiwilligen Zuschuss zu übernehmen.

Zum Baugesuch auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Gerätehalle in Gaishausen 14 wurde das gemeindliche Einvernehmen hergestellt. Beschlossen wurde ferner, Antrag auf Grundbucheintrag zu stellen für eine kleine Grundstücksfläche, die Gemeinde für den Geh- und Radweg Steinburg in Höhe des Gewerbeparks vom Staatl. Bauamt Passau kostenfrei erhält.

Bürgermeister Hornberger informierte den Gemeinderat über das Antwortschreiben des Bay. Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit bezüglich der gemeindlichen Stellungnahme, die im Rahmen der Anhörung zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie abgegeben wurde. Dabei wurde eine Ausnutzung der langjährigen Übergangsfrist für Uferstreifenfestlegungen angekündigt. Ebenso eine etwaige staatliche Förderung für diesbezügliche Maßnahmen, die aufgrund der EU-Richtlinien anstehen. Zur Kenntnis nahm der Gemeinderat auch das Anhörverfahren der Stadt Bogen zur Erweiterung der Außenbereichssatzung Großlintach. Dazu wurde einhellig festgestellt, dass keinerlei Einwendungen als Nachbargemeinde bestehen und mit dem Satzungsvorhaben Einvernehmen besteht.

Gemeinderat Fuchs berichtet noch über die erfolgreiche ILE-Auftaktveranstaltung, wobei durch das von den anwesenden aufgebrachte Interesse ordentliche Arbeitskreise gebildet werden konnten. Es bestand Einvernehmen, dass zum nächsten Treffen am Mittwoch, 28.04., 19.30 Uhr, im Gasthaus Baier-Edbauer, die gesamten interessierten Arbeitskreismitglieder tagen sollten. Zu dieser Veranstaltung sind weitere interessierte Bürgerinnen und Bürger willkommen, die sich mit Ideen zu verschiedenen Themenbereichen der Gemeinde einbringen wollen. Aus dem Gemeinderat wurde angesprochen, dass leider vielfach im Friedhofsbereich in den Abfallgruben für Grüngut und Erdreich unverständlicherweise zahlreiche Fehleinwürfe vorgenommen werden von Kunststoffmaterial, Drahtgeflechten bis zu Kränzen. Es wird nochmals appelliert, diese unzulässigen ordnungswidrigen Ablagerungen zu unterlassen. Auf Anfrage aus dem Gemeinderat wurde zudem konstatiert, dass eine Verschönerung des Kriegerdenkmales angedacht sei und von der Krieger- und Soldatenkameradschaft weiter verfolgt wird im Benehmen mit der Gemeinde. Nach vorhergehender Ortseinsicht wird vom Gemeinderat beabsichtigt, den öffentlichen Feld- und Waldweg in einem Teilbereich von rund 530 Metern in Riglberg bis zur Gemeindegrenze Mitterfels einzuziehen, da er in der Natur auch nicht mehr besteht.

drucken nach oben