Aus der VG-Sitzung vom 07.03.2022

Schwerpunkt der letzten Sitzung der Gemeinschaftsversammlung Hunderdorf war der Haushaltsplan für das Jahr 2022, der mit einem Gesamtetat von 1.319.700 Euro einmütig aufgestellt wurde. Außerdem wurde der Grundsatzbeschluss zur Teilnahme am Pilotprojekt „Ditiale Planung Bayern – XPlanung“ gefasst. Die Gemeinschaftsversammlung ist das zuständige Beschlussorgan der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf mit den Mitgliedsgemeinden Hunderdorf, Neukirchen und Windberg.

Infobild

Eingangs wurde der Prüfbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021

der Gemeinschaftsversammlung vorgelegt. Der stellvertretende Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Bürgermeister Helmut Haimerl (Windberg) gab bekannt, dass sich keine Prüfungsbemerkungen ergeben haben. Die festgestellten Haushaltsüberschreitungen wurden von der Gemeinschaftsversammlung genehmigt.  Nachdem keine Einwendungen zum Prüfbericht erhoben wurden, stellte das Beschlussgremium einmütig die Jahresrechnung in den bereinigten Soll-Einnahmen und -Ausgaben mit 1.265.713 Euro fest. Sodann wurde die Entlastung erteilt.

Anschließend ging es an die Beratung des Haushaltsplans 2022, dessen Entwurf zusammen mit dem Vorbericht den Mitgliedern der Gemeinschaftsversammlung bereits mit der Sitzungseinladung zugeleitet wurde. Seitens der Verwaltung wurden die wichtigsten Ansätze der Haushaltszahlen, der Vorbericht und der Stellenplan erläutert. Von der Gemeinschaftsversammlung wurde abschließend der Entwurf des Haushaltsplanes 2022 samt Anlagen ohne Änderungen einstimmig gebilligt. Zugleich wurde die Haushaltssatzung 2022 mit Anlagen erlassen. Der Gesamtetat von 1.319.700 Euro beziffert sich in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf 1.168.100 Euro und im Vermögenshaushalt auf 151.600 Euro. Die Verwaltungsumlage wurde mit 935.500 Euro festgesetzt, wobei sich pro Einwohner eine Umlage von 152,01 Euro errechnet.

Als Berechnungsgrundlage hierzu wurde dem statistischen Einwohnerstand vom 30.06.2021 zugestimmt. Es ergibt sich für die Gemeinde Hunderdorf bei 3.258 Einwohnern eine Verwaltungsumlage von 495.265 Euro, für die Gemeinde Neukirchen mit 1.746 Einwohnern 265.418 Euro und für die Gemeinde Windberg bei 1.150 Einwohnern 174.817 Euro. Eine Kreditaufnahme für etwaige Investitionen war nicht erforderlich. Als größere Einnahmen der Verwaltungsgemeinschaft sind die Zuweisung nach Art. 7 Finanzausgleichsgesetz in Höhe von 113.300 Euro, Einnahmen aus Verwaltungsgebühren mit rund 51.600 Euro und die Verwaltungsumlage der Mitgliedsgemeinden in Höhe von 935.500 Euro eingeplant. Als gewichtige Ausgaben stehen zu Buche: Personalkosten in Höhe von 882.800 Euro, die EDV-Kosten mit ca. 71.000 Euro und die Miete für das Rathaus in Höhe von 25.000 Euro. Als größte Investitionsmaßnahmen sind im Vermögenshaushalt die Anschaffung einer neuen Server-Anlage für 45.000 Euro, die Einrichtung neuer Online-Dienste im Rahmen des Förderprogrammes „Digitales Rathaus“ in Höhe von 10.000 Euro sowie die erste Teilzahlung für die Digitalisierung der Flächennutzungspläne, ebenfalls in Höhe von 10.000 Euro eingeplant.

Gemeinschaftsvorsitzender Max Höcherl stellte die Möglichkeit des Wechsels auf Ökostrom vor. Sodann beschloss die Gemeinschaftsversammlung, die Ausschreibung der Strombelieferung für alle Abnahmestellen für die Jahre 2023 bis 2025 auf den Bayerischen Gemeindetag zu übertragen und beschloss die Beschaffung von „Ökostrom“ im Rahmen der Bündelausschreibung.

Geschäftsstellenleiter Hans Pollmann erläuterte das Modellprojekt „Digitale Planung Bayern – XPlanung“, bei dem es darum geht, bestehende Flächennutzungspläne vollständig zu digitalisieren. Der Teilnahmeantrag der Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf für das Pilotprojekt, bei dem 60 % der Kosten gefördert werden, wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr berücksichtigt. Der Freistaat Bayern fördert die Maßnahme gemäß bereits vorliegendem Bewilligungsbescheid der Regierung von Niederbayern mit einem vorerst bewilligten Zuschuss in Höhe von 18.000 Euro, bei vorerst förderfähigen Kosten in Höhe von 30.000 €. Somit kann bei einer Kostenschätzung von 30.000 Euro eine Förderung in Höhe von 24.000 Euro erwartet werden. Das Gremium nahm von der Teilnahme und der Programmaufnahme am Modellprojekt Kenntnis und fasste den Grundsatzbeschluss zur Durchführung und Umsetzung der Maßnahme.

Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der sich das Gremium mit Vertrags- und Personalangelegenheiten befasste.

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