Hochwasser-Soforthilfe jetzt auch für den Landkreis Straubing-Bogen

Infobild

Landkreisbürger, die bei den Unwetter-Ereignissen in der vergangenen Woche einen Schaden erlitten haben, können nun das Sofortgeld in Höhe von 1.500 Euro beantragen. Nach einem Kabinettsbeschluss am 08.06.2016 werde die Gebietskulisse Soforthilfe auf den Landkreis Straubing-Bogen ausgeweitet, bestätigte die Regierung von Niederbayern.

 

Das Geld soll beispielsweise Schäden am Hausrat durch vollgelaufene Keller überbrücken helfen. Die Anträge auf Sofortgeld, Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden an Gebäuden“, sowie Notstandsbeihilfen können ab sofort beim Landratsamt gestellt werden. Von dort erfolgen auch die Auszahlung der Sofortgelder sowie die Bewilligung der Soforthilfen bzw. der Notstandsbeihilfen.

 

Entsprechende Anträge können ab sofort beim Landratsamt Straubing-Bogen gestellt werden. Betroffene können sich an das Landratsamt unter Telefon 09421 973 – 0 wenden.

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