09.01.2014 Sitzung des Gemeinderates

  

  

Schwerpunkt der ersten Arbeitssitzung des Gemeinderates im neuen Jahr unter der Leitung von Bürgermeister Hans Hornberger war die Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Oberflächenwasserableitung im Gewerbe- und Industriegebiet Breitfeld. Zur Kenntnis genommen wurde vom Ratsgremium, dass der angestrebte REWE-Markt an der Bahnhofstraße nicht kommen wird.

 

Im ersten Tagesordnungspunkt ging es um die Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Ableitung von Oberflächenwasser aus dem Gewerbe- und Industriegebiet Breitfeld.  Dipl.-Ing. Egbert Limbach von der Trummer Bauberatung GmbH, Straubing,  erläuterte dazu die Einzugsbereiche 1 (öffentlicher Bereich; Anlieger Nolteweg) und 2 (Gewerbepark AG). Hinsichtlich des Einzugsgebiets 2 verwies der Redner darauf, dass derzeit keine Überstauerscheinungen bekannt sind und für den Bereich des neuen, noch zu bauenden EDEKA-Marktes von der Gewerbepark AG im Rahmen des Bauplanungsverfahrens Regenrückhaltungen von 300 Kubikmeter nachgewiesen werden. Bei einer Schaffung eines Versiegelungsgrades über 38,9 Prozent durch in Zukunft errichtete Gebäude ist von der Gewerbepark AG auf ihrem Grundstück zum Schutz vor Überlastung und Überstau eine Drosseleinrichtung zu errichten, damit die für eine Regenabflussmenge von 61 l/(s und ha) ausgelegte öffentliche Regenwasserkanalisation mit DN 600 nicht überschritten wird. Erläutert wurden zudem gegebene Grundsätze zur Kostentragung der Gemeinde bzw. der Gewerbepark AG. Der Gemeinderat beschloss in Abänderung der Beschlusslage vom Dezember 2013 die wasserrechtliche Erlaubnis gemäß dem vorliegenden Antragsentwurf auf wasserrechtliche Erlaubnis des Ingenieurbüros Trummer für die bestehende Regenwasserkanalisation im Nolteweg zu beantragen und die hierfür anfallenden Planungskosten von rund 1.500 Euro zu tragen.

 

Fortfahrend billigten die Ratsmitglieder die notwendige Abänderung des Protokolltextes vom April 2013. Zum Beschluss über die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung für den Bebauungs- und Grünordnungsplan zur Baugebietserweiterung Wegern III wurde nun auch die textliche Einbeziehung der Flächennutzungs- und Landschaftsplans durch Deckblatt Nr. 11 redaktionell abgedeckt.

 

 

Der Gemeinderat nahm sodann Kenntnis von den nachstehenden Baugesuchen und stellte dazu das gemeindliche Einvernehmen fest: Neubau eines Einfamilienhauses, Florianstraße 19, Neubau einer landw. Lager- und Gerätehalle (Ersatzbau), Rieglberg 1, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Kirchgasse 10. Zur Information gab der Rathauschef ein Gesprächsergebnis mit der Kiermeier-Unternehmensgruppe und der REWE  Markt GmbH, das keine Freude im Ratsgremium auslöste. Danach verbleibt es bei der Schließung des REWE-Marktes Ende Dezember in der Hauptstraße und zudem habe die REWE-Konzernzentrale in Köln den geplanten neuen Standort in der Bahnhofstraße abgelehnt. Als Bürgermeister habe er nun die Kiermeier-Unternehmensgruppe gebeten, die Möglichkeit einer anderweitigen Bebauung des Grundstücks zu prüfen.

Zu einer Anfrage teilte das Gemeindeoberhaupt mit, dass die Erweiterung der Straßenbeleuchtung an der Thananger Straße noch im Januar erfolgen werde. Dank an die Gemeinde bzw. Bauhof wurde ausgesprochen aus der Mitte des Gemeinderates  für die durchgeführten Aufschotterungsarbeiten des Gehwegs bei der evangelischen Kirche und der Gemeindeverbindungsstraße Hunderdorf-Hofdorf.

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