Die Einbeziehungssatzung "Meidendorf - Hauptstraße 35" wird zum 15.09.2025 bekannt gemacht und tritt damit in Kraft. Ab dem 15.09.2025 können Sie die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses sowie die ausgefertigte Einbeziehungssatzung unter "Downloads" herunterladen.
Aufstellung einer Einbeziehungssatzung "Meidendorf - Hauptstraße 35"
Der Gemeinderat Windberg hat in der Sitzung vom 19.06.2024 beschlossen, für das Gebiet der Flurnummer 705 (Teilfläche), Gemarkung Windberg, eine Einbeziehungssatzung „Meidendorf - Hauptstraße 35“ aufzustellen.












